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Nennschluss Fohlen Geburtsjahrgang 2017

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Nennschluss Fohlen Geburtsjahrgang 2017

Achtung! Bei zu später Anmeldung Zusatzgebühr

Alle Fohlen, die im Jahr 2017 geboren und nicht bereits anlässlich einer Fohlenschau identifiziert wurden, müssen bis zum 01.12.2017 der Geschäftsstelle gemeldet werden. Dazu muss die korrekt ausgefüllte Fohlenkarte eingesandt werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Die Identifizierung muss bei Fuss der Mutter erfolgen und darf nur durch dafür berechtigte Personen vorgenommen werden (Schausekretäre, Passtierärzte des SVPS).

Die Fohlen müssen auf der zentralen Equiden-Datenbank unter www.agate.ch registriert sein. Die Datenbank vergibt für jedes Fohlen eine Nummer. Diese UELN-Nummer muss auf der Fohlenkarte notiert werden.

Die Fohlen müssen mit einem Chip durch einen Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Chipnummer muss auf der Fohlenkarte notiert werden.

Wird ein Fohlen bis zum 01.12.2017 nicht bei Fuss der Mutter identifiziert, so ist die Ausstellung eines Identifikationspapiers (Abstammungsschein oder Identitätsausweis) nur nach erfolgter positiver Abstammungsüberprüfung möglich. Die Kosten hierfür trägt in jedem Fall der Besitzer des Fohlens.

Für Fohlen, die erst nach dem 01.12.2017 der Geschäftsstelle gemeldet werden, erhebt der ZVCH gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung eine Zusatzgebühr von CHF 400.-.

Nennschluss für die Fohlen des Geburtsjahrganges 2017: 01.12.2017

Die Geschäftsstelle