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HOME Verband Organisation Mitgliederversammlung
| Ordentliche Mitgliederversammlung ZVCH 9.4.2009 |



| Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und setzt sich aus den Verbandsmitgliedern zusammen, welche an der Versammlung tatsächlich teilnehmen. | |



| Mitglieder haben an der Mitgliederversammlung das Stimm-, Wahl- und Antragsrecht und verfügen je über 1 Stimme. Eine Stellvertretung im Stimm- und Wahlrecht ist nicht möglich. | |



| Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
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| Die Mitglieder sind mindestens 3 Wochen vor der Versammlung vom Vorstand schriftlich oder mit entsprechender Publikation im offiziellen Publikationsorgan des Verbandes, unter Nennung der Traktanden, einzuladen. | |


| | | Versammlungstermin, Anträge | | | |

| Das Datum der Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern, betreffend Einreichung von Anträgen, mindestens 6 Wochen zuvor bekannt zu machen. Anträge der Mitglieder und der Zucht-Konferenz zur Aufnahme von Geschäften auf die Traktandenliste, sind 4 Wochen vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich zu unterbreiten. Über Anträge, die von den Mitgliedern an der Versammlung gestellt werden bzw. die nicht innerhalb der vorerwähnten Frist eingereicht wurden, kann von der Versammlung nur Beschluss gefasst werden, wenn mit einfachem Mehr Eintreten beschlossen wird. | |



| Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen, welches vom Präsidenten und vom Protokollführer zu unterzeichnen und durch die nächste Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. | |



| Die Mitgliederversammlung hat über alle Verbandsangelegenheiten zu entscheiden, die nicht in der Kompetenz von anderen Organen liegen. Ihr obliegen | |
 | die Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets, sowie die Entlastung des Vorstandes
|  | die Festsetzung der Mitgliederbeiträge, Beiträge für Dienstleistungen und Entschädigungen
|  | die Wahl bzw. die Wiederwahl: - des Verbandspräsidenten (zugleich Vorstandsmitglied und Präsident des Vorstandes) - des Leiters des Ressorts Zucht (zugleich Mitglied des Vorstandes) sowie der Mitglieder des Ressorts Zucht, - der 5 Vorstandsmitglieder - der Kontrollstelle
|  | Kreditbewilligungen
|  | die Änderung und Ergänzung der Statuten
|  | die Genehmigung, Änderung und Ergänzung des Zuchtprogrammes und der Herdebuchordnung
|  | Erwerb, Veräusserung und Belastung von Grundstücken
|  | die Ernennung von Ehrenmitgliedern und den Ausschluss von Mitgliedern
|  | Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes und über die Verwendung eines allfälligen, nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibenden Vermögens. |



| Wer sich der Stimme enthält, nimmt an der Abstimmung nicht teil.
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| Alle Beschlüsse und Wahlen erfolgen in offener Abstimmung, wenn nicht ein Fünftel der anwesenden Mitglieder geheime Abstimmung verlangt.
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| Die Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst.
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| Die Beschlüsse über die Änderung der Statuten, den Erlass und die Änderung des Zuchtprogrammes und der Herdebuchordnung sowie die Auflösung des Verbandes bedürfen einer 2/3-Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder. | |

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