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Ordentliche Mitgliederversammlung ZVCH 9.4.2009

Mitgliederversammlung_Assemblee_des_membres_2009.pdf

 Mitgliederversammlung 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und setzt sich aus den Verbandsmitgliedern zu­sammen, welche an der Versammlung tatsächlich teilnehmen.



 Stimmrecht 

Mitglieder haben an der Mitgliederversammlung das Stimm-, Wahl- und An­tragsrecht und verfügen je über 1 Stimme. Eine Stellvertretung im Stimm- und Wahlrecht ist nicht möglich.



 Einberufung 

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt

  • durch den Vorstand, sooft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens einmal im ersten Ka­lenderhalbjahr zur Erledigung der statutarischen Geschäfte (Rechnung und Budget)
  • auf Verlangen von mindestens einem Fünftel aller stimmberechtigten Mitglieder
  • auf Verlangen der Kontrollstelle

Die Mitglieder sind mindestens 3 Wochen vor der Versammlung vom Vorstand schriftlich oder mit entsprechender Publikation im offiziellen Publikationsorgan des Verbandes, unter Nennung der Traktanden, einzuladen.



 Versammlungstermin, Anträge 

Das Datum der Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern, betreffend Einreichung von Anträ­gen, mindestens 6 Wochen zuvor bekannt zu machen.
Anträge der Mitglieder und der Zucht-Konferenz zur Aufnahme von Geschäften auf die Traktandenliste, sind 4 Wochen vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich zu unterbreiten. Über Anträge, die von den Mitglie­dern an der Versammlung gestellt werden bzw. die nicht innerhalb der vorerwähnten Frist einge­reicht wurden, kann von der Versammlung nur Beschluss gefasst werden, wenn mit einfachem Mehr Eintreten beschlossen wird.



 Protokoll 

Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen, welches vom Präsidenten und vom Proto­kollführer zu unterzeichnen und durch die nächste Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.



 Aufgaben und Kompetenzen 

Die Mitgliederversammlung hat über alle Verbandsangelegenheiten zu entscheiden, die nicht in der Kompetenz von anderen Organen liegen. Ihr obliegen

die Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets, sowie die Entlastung des Vorstan­des
die Festsetzung der Mitgliederbeiträge, Beiträge für Dienstleistungen und Entschädigun­gen
die Wahl bzw. die Wiederwahl: 
- des Verbandspräsidenten (zugleich Vorstandsmitglied und Präsident des Vorstandes)
- des Leiters des Ressorts Zucht (zugleich Mitglied des Vorstandes)
sowie der Mitglieder des Ressorts Zucht, 
- der 5 Vorstandsmitglieder
- der Kontrollstelle
Kreditbewilligungen
die Änderung und Ergänzung der Statuten
die Genehmigung, Änderung und Ergänzung des Zuchtprogrammes und der Herdebuchord­nung
Erwerb, Veräusserung und Belastung von Grundstücken
die Ernennung von Ehrenmitgliedern und den Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes und über die Verwendung eines allfäl­li­gen, nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibenden Vermögens.


 Beschlussfassung 

Wer sich der Stimme enthält, nimmt an der Abstimmung nicht teil. 

Alle Beschlüsse und Wahlen erfolgen in offener Abstimmung, wenn nicht ein Fünftel der an­we­senden Mitglieder geheime Abstimmung verlangt.

Die Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst.

Die Beschlüsse über die Änderung der Statuten, den Erlass und die Änderung des Zuchtpro­grammes und der Herdebuchordnung sowie die Auflösung des Verbandes bedürfen einer 2/3-Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder.


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