Die Zucht-Konferenz besteht aus den Präsidenten und Geschäftsführern der Zuchtgenossenschaften und Züchtervereinigungen, die beim Verband Mitglied sind. Stellvertretungen sind möglich. Die Zuteilung der Stimmrechte wird jährlich vom Vorstand festgelegt und durch die Zucht-Konferenz genehmigt. Sie wird in Abhängigkeit der beim ZVCH angemeldeten Mitgliedern zugeteilt. Die Zucht-Konferenz wird vor Jahresende durch den Vorstand einberufen.
Aufgaben und Kompetenzen
Aufgaben und Kompetenzen der Zucht-Konferenz sind:
Vertretung der Interessen der Basis
Weiterleiten der Informationen aus dem Verband an die Basis
Meinungsbildung
Antragsrecht bezüglich der operativen Verbandsführung
Genehmigung der Pflichtenhefte und der Regelung der Verantwortlichkeiten der einzelnen Ressorts
Extranet Login
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein: