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Neues Tiergesundheitsrecht der EU

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Ab dem 21. April 2021 gelten neue Regeln für den Export lebender Tiere in die Mitgliedstaaten der EU. Während einer Übergangszeit bis zum 17. Oktober 2021 werden weiterhin die Bescheinigungen nach bisherigem Recht in TRACES Classic verwendet und akzeptiert. Trotzdem gelten bereits die Bestimmungen nach neuem Recht. Auch der Export von Pferden ist von den neuen Bestimmungen betroffen. Weitere Informationen finden Sie hier!