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Nennschluss Fohlen Geburtsjahrgang 2015

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Nennschluss Fohlen Geburtsjahr 2015

Achtung! Bei zu später Anmeldung Zusatzgebühr

 

Alle Fohlen, die im Jahr 2015 geboren und nicht bereits anlässlich einer Fohlenschau identifiziert wurden, müssen bis zum 01.12.2015 der Geschäftsstelle gemeldet werden. Dazu muss die korrekt ausgefüllte Fohlenkarte eingesandt werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

·        Die Identifizierung muss bei Fuss der Mutter erfolgen und darf nur durch dafür berechtigte Personen vorgenommen werden (Schausekretäre, Passtierärzte des SVPS).

·        Die Fohlen müssen auf der zentralen Equiden-Datenbank unter www.agate.ch registriert sein. Die Datenbank vergibt für jedes Fohlen eine Nummer. Diese UELN-Nummer muss auf der Fohlenkarte notiert werden.

·        Die Fohlen müssen mit einem Chip durch einen Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Chipnummer muss auf der Fohlenkarte notiert werden.

Wird ein Fohlen bis zum 01.12.2015 nicht bei Fuss der Mutter identifiziert, so ist die Ausstellung eines Identifikationspapiers (Abstammungsschein oder Identitätsausweis) nur nach erfolgter positiver Abstammungsüberprüfung möglich. Die Kosten hierfür trägt in jedem Fall der Besitzer des Fohlens.

Für Fohlen, die erst nach dem 01.12.2015 der Geschäftsstelle gemeldet werden, erhebt der ZVCH gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung eine Zusatzgebühr von CHF 400.-.

 

Nennschluss für die Fohlen des Geburtsjahrganges 2015: 01.12.2015

 

Die Geschäftsstelle