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Nennschluss Fohlen Geburtsjahrgang 2023

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Achtung! Bei zu später Anmeldung Zusatzgebühr

Fohlen Geburtsjahrgang 2023
Nennschluss

 

Alle Fohlen, die im Jahr 2023 geboren und nicht bereits anlässlich einer Fohlenschau identifiziert wurden, müssen bis zum 01.12.2023 der Geschäftsstelle gemeldet werden. Dazu muss die korrekt ausgefüllte Fohlenkarte eingesandt werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Identifizierung muss bei Fuss der Mutter erfolgen und darf nur durch dafür berechtigte Personen vorgenommen werden (Schausekretäre, Passtierärzte des SVPS).
  • Die Fohlen müssen auf der zentralen Equiden-Datenbank unter www.agate.ch registriert sein. Die Datenbank vergibt für jedes Fohlen eine Nummer. Diese UELN-Nummer muss auf der Fohlenkarte notiert werden.

Die Fohlen müssen mit einem Chip durch einen Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Chipnummer muss auf der Fohlenkarte notiert werden.

Nennschluss für die Fohlen des Geburtsjahrganges 2023: 01.12.2023

Die Geschäftsstelle