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Sport-Nothilfe-Paket des Bundes auch für Zuchtbetriebe möglich

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Durch das Sport-Nothilfe-Paket des Bundes werden unter strengen Auflagen des Bundesamtes für Sport (BASPO) Unterstützungsgelder an strukturrelevante Organisationen des Sports ausgerichtet. Der SVPS hat dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Die Pferdezucht wird innerhalb dieser Arbeitsgruppe durchaus als strukturrelevant betrachtet und ist somit grundsätzlich beitragsberechtigt.

Folgende Vorgaben gelten für die Antragstellung:

  • Die Organisationen/Betriebe müssen einen Nettoschaden infolge der COVID-19-Massnahmen von mindestens CHF 20 000 belegen können; 
    Hierbei ist zu beachten, dass allfällige andere Unterstützungsgelder wie Kurzarbeitsentschädigungen, die von Bund, Kantonen und/oder Gemeinden bereits ausbezahlt oder in Aussicht gestellt wurden, zwingend als Einnahmen angerechnet werden müssen. (Knackpunkt ist der Nachweis)
  • Die Organisation/Betrieb muss für den Pferdesport strukturrelevant sein, d. h. wenn die Organisation wegfallen würde, wäre damit die Zukunft des Pferdesportes langfristig gefährdet;
  • Athletinnen oder Athleten dürfen nicht direkt finanziell unterstützt werden.

Die Kriterien sowie die Kontrollprozesse sind äusserst komplex. Dazu hat die Arbeitsgruppe einen Kriterienkatalog erstellt, damit mögliche Organisationen gleichwertig behandelt werden und die Entscheidungen transparent und nachvollziehbar sind. Organisationen/Betriebe welche diese Voraussetzungen erfüllen, müssen ihren Anspruch ausführlich begründen und belegen können.

Der vollständige Antrag inklusive aller Beilagen ist bis spätestens am 15. August 2020 an den SVPS (E-Mail: buh@fnch.ch) einzureichen. 

Link zu allen vollständigen Infos durch den SVPS:
www.fnch.ch/de/Pferd/Aktuell/Alle-News-1/Stabilisierungspaket-fuer-Sportorganisationen-Bundesgelder-nur-an-strukturrelevante-Organisationen.html